Wenn Selbstständige in DE plötzlich 18,6 % Rente zahlen sollen — und in der Schweiz 5,371–10 % AHV anfallen

Für viele Gründer und Freelancer in Deutschland war die gesetzliche Rente bisher optional oder nur in manchen Berufen Pflicht. Das ändert sich politisch: Die Bundesregierung will, dass vor allem neue Selbstständige künftig zwingend in die deutsche Rentenversicherung einzahlen — mit dem bekannten Satz von derzeit 18,6 % des Einkommens (oder festen Monatsbeiträgen im dreistelligen Bereich).

Wer eine Firma in der Schweiz gründet, zahlt dort in der Regel ebenfalls Pflichtbeiträge für die Altersvorsorge (über die AHV) — also nicht „rentenfrei“. Der spürbare Unterschied: Die offizielle Skala beginnt bei 5,371 % und steigt auf maximal 10 % ab 60.500 CHF Einkommen. Dazu kommen in der Schweiz weitere Vorteile bei Steuern, Krankenversicherung und fehlenden deutschen Kammerzwängen.

Die deutsche Pflicht ist noch kein fertiges Gesetz — aber für alle, die jetzt gründen oder umstrukturieren, ein ernstes Thema. Unten der klare Prozent-Vergleich und was das praktisch bedeutet.

Transparent: Die Zahlen zu Deutschland basieren auf politischen Planungen (Stand 2025/2026) — noch kein fertiges Gesetz. In der Schweiz gelten heute Pflichtbeiträge zur Rente (AHV/IV/EO): 5,371–10 % nach Merkblatt 2.02 (Stand 1.1.2026). Keine Rechts- oder Steuerberatung; Details im Beratungsgespräch.

Der Prozent-Unterschied auf einen Blick

Nicht „Rente ja oder nein“ — sondern: wie viel Prozent vom Einkommen können für die Pflicht-Altersvorsorge anfallen.

Deutschland (geplant)

Viele neue Selbstständige sollen künftig Pflichtbeiträge in die deutsche gesetzliche Rente zahlen.

18,6 %

so hoch ist der aktuelle Beitragssatz der gesetzlichen Rente — oder es werden feste Monatsbeiträge diskutiert (mehrere hundert Euro).

Schweiz (heute)

Mit Schweizer Firma zahlen Selbstständige in der Regel Pflichtbeiträge zur Schweizer Rente (AHV). Nicht rentenfrei — aber ein spürbar niedrigerer Prozentsatz.

5,371–10 %

ab 10.100 CHF: 5,371 % · ab 60.500 CHF: voller Satz 10 % (Merkblatt 2.02).

Was das praktisch heißt

Grobe Orientierung: In DE können für betroffene Neue 18,6 % des Einkommens für die gesetzliche Rente anfallen — in der CH 5,371–10 % nach offizieller AHV-Skala. Ob sich der Weg lohnt, hängt von Wohnsitz, Rechtsform und Branche ab — das klären wir im Beratungsgespräch.

Mini-Rechner: Beitrag DE vs. CH

Geben Sie Ihren jährlichen Gewinn / Ihr Einkommen ein — Vergleich der Pflichtbeiträge zur Rente. CH nach aktueller AHV-Skala (Stand 1.1.2026), DE mit 18,6 % (geplant).

80 000CHF

Schieber bewegen — großer Betrag oben zeigt den Wert. CH = AHV-Skala ohne Einkommens-Obergrenze (10 % aufs ganze Einkommen). DE = 18,6 % bis 101.400 € BBG (2026).

DE geplant 18,6 % · pro Jahr
Schweiz AHV Satz · pro Jahr
Differenz DE minus CH · pro Jahr

Aktuelle CH-Tabelle: Gewinn und Beitragssatz

Offizielle sinkende Beitragsskala für Selbstständige (AHV, IV und EO zusammen). Quelle: Merkblatt 2.02, Stand 1. Januar 2026. Ab 60 500 CHF Gewinn gilt der volle Satz 10 %.

Jährlicher Gewinn von … … bis unter Satz Beispiel-Beitrag*

* Beispiel-Beitrag = Satz × untere Grenze der Stufe (Orientierung). Unter 10 100 CHF gilt der Mindestbeitrag 530 CHF/Jahr (statt Prozentrechnung). Zusätzlich erheben Ausgleichskassen Verwaltungskosten (gesetzlich max. 5 % der Beiträge) — im Rechner nicht enthalten. DE-Vergleich im Rechner ist eine Planungsannahme (18,6 %).

Was in Deutschland geplant ist

Was in der Schweiz gilt

Der volle Beitragssatz beträgt 10 % ab 60.500 CHF. Darunter gilt die sinkende Skala ab 5,371 % (Merkblatt 2.02, 1.1.2026).

Häufige Fragen

Nein. Als Selbstständiger mit Schweizer Firma zahlen Sie in der Regel Pflichtbeiträge zur Schweizer Rente — 5,371–10 % nach AHV-Skala (Merkblatt 2.02). Das ist günstiger als die geplante deutsche Belastung von 18,6 %, aber keine Null-Belastung.
Das ist die politische Richtung: mit 18,6 % des Einkommens gerechnet (oder festen Monatsbeiträgen). Es fehlt noch das abschließende Gesetz. Wer genau betroffen ist und ab wann, entscheidet der Gesetzgeber.
Meist zählt das Gesamtbild: MwSt, Krankenversicherung, fehlende deutsche Kammerzwänge, Steuern — und bei der Rente 5,371–10 % statt 18,6 %. Die geplante DE-Pflicht ist ein weiterer Baustein, kein alleiniger Grund.

Weitere Themen

Nächster Schritt

Ob DE-Planung und AHV-Sätze für Sie relevant sind — im Beratungsgespräch einordnen.